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In unserer Kirchengemeinde gibt es drei Gremien:
Kirchengemeinden sind im rechtlichen Sinne Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie sind damit selbstständige juristische Personen mit eigenen Rechten und Pflichten. Das Vermögen in den Kirchengemeinden wird durch den Kirchenvorstand (KV) verwaltet, der auch die Kirchengemeinde und das Vermögen nach außen vertritt. Er erledigt die Verwaltungsgeschäfte der Pfarrgemeinde und vertritt sie in rechtlichen Angelegenheiten.
Der Pfarrgemeinderat (PGR) steht dem Pfarrer und dem Seelsorgeteam beratend zur Seite. Er setzt sich aus berufenen und gewählten Mitgliedern zusammen.
In den einzelnen Kirchorten gibt es Ortsausschüsse, die sich um die Belange vor Ort kümmern.
Öffnungszeiten:
Mo − Fr: | 10.00 − 12.00 Uhr |
Mi: | 15.00 − 17.00 Uhr |
Do: | 14.00 − 15.30 Uhr |