Firmung (c) Peter Esser Illustration

„Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist!“

Mit diesen Worten und verbunden mit der Salbung mit Chrisamöl auf der Stirn spendet der Bischof (jungen) Menschen das Sakrament der Firmung.

 

Die Firmung

Mit der Taufe und der Eucharistie (Kommunion) gehört die Firmung zu den drei grundlegenden Sakramenten der katholischen Kirche. Das Ja Gottes, das er in der Taufe unwiderruflich zum Menschen sagt, wird in der Firmung bekräftigt und besiegelt durch Gottes Kraft und Beistand - den Heiligen Geist.  

Der Begriff „Firmung“ kommt aus dem Lateinischen und heißt „Bestätigung“ oder „Bekräftigung". Ursprünglich ein Teil der Tauf­feier Erwach­sener, wird sie heute in der römisch-katho­lischen Kirche zumeist im späten Jugend­alter gefeiert. Sie kann jedoch ebenso (jungen) Erwach­senen gespen­det werden. Bei der Firmung wird dem Firm­kan­di­daten der Bei­stand des Heili­gen Geistes zu­ge­sagt, der dabei helfen soll, das Leben aus dem Glauben und in der Ver­bindung mit der Kirche zu gestalten. Dazu gehört auch die Bereit­schaft, sich als Christ in Kirche und Gesell­schaft zu engagieren und in Wort und Tat vom christ­li­chen Glauben Zeugnis zu geben.

 

Firmbewerber

Gefirmt werden kann, wer bereits getauft ist und „unter­rich­tet und recht disponiert ist und die Tauf­ver­sprechen zu er­neuern ver­mag“ (Kirchen­recht: can. 889, § 2 CIC/1983). Der Firmung geht daher ein mehr­mona­tiger Vor­be­rei­tungs­prozess in der Gemeinde / im Seel­sorge­bereich voraus.

 

Firmpate

Der Firmpate bzw. die Firmpatin soll den Firm­kan­di­daten / die Firm­kan­di­datin in seinem bzw. ihrem Lebens- und Glaubens­weg begleiten und unter­stützen. Daher müssen Firm­paten katho­lisch und selbst ge­firmt sein (vgl. can. 874 CIC/1983). Bei der Firm­feier treten sie mit den Firm­kan­di­daten vor den Bischof und legen zum Zeichen ihrer Unter­stützung die rechte Hand auf die Schulter der Firm­kan­di­daten. Eltern können das Paten­amt beim eigenen Kind nicht übernehmen.

 

Bischof

Da die Firmung eine Sendung und Beauf­tragung dar­stellt, wird die Bereit­schaft zur Firmung öffent­lich im Firm­gottes­dienst vor der ver­sammel­ten Gemeinde und dem Bischof als dem Haupt des Erz­bistums (bzw. in seiner Ver­tre­tung vor einem Weih­bischof oder in besonderen Fällen auch vor dem Pfarrer) erklärt.

 

Firmfeier

Die Firmung wird in einem Gemeinde­gottes­dienst ge­feiert. Die Ge­stal­tung geschieht in Ab­sprache mit dem je­wei­li­gen Bischof. Mittel­punkt des Gottes­dienstes ist das per­sön­liche Glaubens­bekenntnis der Firm­kan­didaten/-kandidatinnen, das „Gebet des Bischofs über die Firm­linge“ und die Sal­bung des ein­zel­nen Kandidaten/Kandida­tinnen mit Chrisam unter Auf­legung der Hand. Dabei spricht der Bischof die Formel: „N.N., sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist. “