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Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist ein Gremium, in dem ehrenamtliche Laien das Pastoralteam auf dem pastoralen Weg in der Pfarrgemeinde unterstützen und beraten. Hier geht es unter anderem um Liturgie und Glaubensverkündigung, caritatives und soziales Engagement, das Gemeindeleben mit all seinen Gruppierungen und Angeboten und die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde.
Wer im Pfarrgemeinderat mitarbeitet, können Sie hier sehen.
Wenden Sie sich gern mit Ihren Anregungen, aber auch mit Ihren Fragen und Wünschen per E-Mail (PGR-Kontakt@bonifatiuskirche.de) an den Pfarrgemeinderat. Wir kümmern uns um Sie!
Wenn Sie (kleinere) Sachen für die Kriegsgebiete in der Ukraine spenden wollen, legen Sie diese bitte neben die bekannten Wachssammelboxen in unseren Kirchen (außer in der Kirche St. Suitbertus). Der PGR wird diese zusammen mit den Wachsspenden zur Sammelstelle bringen.
Auch in den Ausgaben unseres Gemeindemagazins bon-i-d finden Sie Berichte über die Arbeit des PGR.
Für jeden Bezirk rund um die Kirchen gibt es Ortsausschüsse, die sich um ortsnahe Angelegenheiten kümmern und Ansprechpartner vor Ort sind.
Wir vom Ausschuss »Kinder, Jugend und Familie« versuchen,
In erster Linie möchten wir die Kinder- und Jugendarbeit unterstützen, Kontakte herstellen und dabei als Ansprechpartner fungieren.
Wir treffen uns reglmäßig zum Austausch und freuen uns über jede Form der Unterstützung in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit – gerne auch in einem einzelnen Projekt.
Wer mitmachen möchte, kann sich gerne bei uns melden: jugendundfamilie@bonifatiuskirche.de
Der Öffentlichkeitsausschuss kümmert sich um unser Gemeindemagazin bon-i-d und um diesen Webauftritt.
Der PGR arbeitet für und an dem geistlichen pastoralen Weg einer Gemeinde.
Zum einen soll der PGR als Organ des Laienapostolates verschiedene Initiativen in der Gemeinde anregen und koordinieren, das heißt, die Mitarbeit am weltlichen Dienst in der Gemeinde fördern und – wo erforderlich – selbst durchführen. Zum anderen dient der PGR aber auch der pastoralen Beratung und Unterstützung des Pfarrers. So steht es in der »Kölner Satzung«.
Der PGR soll zusammen mit dem Pastoralteam (Pfarrer und hauptamtlichen Pastoralkräften) das Gemeindeleben beobachten, fördern und je nach Bereich beratend oder beschließend mitwirken.
Diese und weitere Aufgaben zeigen, wie notwendig ein funktionierender Pfarrgemeinderat für das pastorale Leben einer Gemeinde ist
Wer selbst in den PGR gewählt werden möchte (passives Wahlrecht), muss mindestens 16 Jahre alt, getauft und Mitglied der katholischen Kirche sein und in unserer Gemeinde St. Bonifatius wohnen oder zu ihr in Verbindung stehen. Zur Wahl gehen (aktives Wahlrecht) dürfen schon 14-Jährige.
Der Pfarrgemeinderat wird alle vier Jahre gewählt.
Öffnungszeiten:
Mo − Fr: | 10.00 − 12.00 Uhr |
Mi: | 15.00 − 17.00 Uhr |
Do: | 14.00 − 15.30 Uhr |