Was ist der Pfarrgemeinderat?

Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist ein Gremium, in dem ehren­amt­liche Laien das Pastoral­team auf dem pastoralen Weg in der Pfarr­gemeinde unter­stützen und beraten. Hier geht es unter anderem um Liturgie und Glaubens­verkündigung, caritatives und soziales Engagement, das Gemeinde­leben mit all seinen Gruppierungen und Angeboten und die Öffent­lichkeits­arbeit der Gemeinde. 

Wer im Pfarrgemeinderat mitarbeitet, können Sie hier sehen.

Kontakt

Wenden Sie sich gern mit Ihren An­re­gungen, aber auch mit Ihren Fragen und Wünschen per E-Mail (PGR-Kontakt@bonifatiuskirche.de) an den Pfarrgemeinderat. Wir kümmern uns um Sie!

Ausschüsse

Ortausschüsse

Für jeden Bezirk rund um die Kirchen gibt es Ortsausschüsse, die sich um ortsnahe Angelegenheiten kümmern und Ansprechpartner vor Ort sind.

Ausschuss »Kinder, Jugend und Familie«

Wir vom Ausschuss »Kinder, Jugend und Familie« versuchen,

  • Engagierte in unserer Gemeinde zu vernetzen
  • eine gute Kommunikation zu schaffen beziehungsweise zu fördern
  • neue Ideen umzusetzen

In erster Linie möchten wir die Kinder- und Jugendarbeit unterstützen, Kontakte herstellen  und dabei als Ansprechpartner fungieren.

Wir treffen uns reglmäßig zum Austausch und freuen uns über jede Form der Unterstützung  in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit – gerne auch in einem einzelnen Projekt.

 

Wer mitmachen möchte, kann sich gerne bei uns melden: jugendundfamilie@bonifatiuskirche.de 

Öffentlichkeitsausschuss

Der Öffentlichkeitsausschuss kümmert sich um unser Gemeindemagazin bon-i-d und um diesen Webauftritt.

Aufgaben des Pfarrgemeinderats

Pfarrgemeinderat (c) Bild: Sarah Frank, Factum/ADP In: Pfarrbriefservice.de

Der PGR arbeitet für und an dem geistlichen pastoralen Weg einer Gemeinde.

Zum einen soll der PGR als Organ des Laien­apostolates ver­schie­dene Ini­tia­tiven in der Gemeinde an­regen und koor­di­nieren, das heißt, die Mit­arbeit am welt­lichen Dienst in der Gemeinde för­dern und – wo erfor­derlich – selbst durch­führen. Zum anderen dient der PGR aber auch der pasto­ralen Bera­tung und Unter­stützung des Pfarrers. So steht es in der »Kölner Satzung«.

Der PGR soll zusammen mit dem Pastoral­team (Pfarrer und haupt­amtlichen Pastoralkräften) das Gemeinde­leben beobachten, fördern und je nach Bereich beratend oder beschließend mit­wirken.

  • In der Pastoral soll der PGR den Pfarrer bei der Aus­übung seines Amtes beraten und unter­stützen.
  • Als Organ des Laien­aposto­lates kann und soll der PGR gerade soziale und gesell­schafts­politische Auf­gaben der christ­lichen Gemeinde eigen­verant­wort­lich wahr­nehmen.
  • Das heißt,
    • er soll die Arbeit im cari­tativen und sozialen Bereich fördern,
    • ehren­amt­liche Mit­arbeit in der Pfarrei aktivieren,
    • gesell­schaft­liche Probleme bedenken, gegebenenfalls ent­sprechende Maßnahmen beschließen,
    • die Verantwortung der Pfarrei für Familie, Arbeitswelt, Technik und Umwelt sowie für Mission, Ent­wicklung und Frieden wecken und fördern.
  • Der PGR fördert und ordnet die ver­schiedenen Ein­rich­tungen und Initiativen vor Ort, deren Dienste und Auf­gaben in der Pfarr­gemeinde.
  • Er sorgt auch für die not­wen­digen Voraus­setzungen für das Wirken der unter­schied­lichen Gruppen.

Diese und weitere Aufgaben zeigen, wie not­wendig ein funktio­nie­render Pfarr­gemeinde­rat für das pasto­rale Leben einer Gemeinde ist

Wer darf gewählt werden, wer darf wählen und wie oft?

Wer selbst in den PGR gewählt werden möchte (passives Wahlrecht), muss mindestens 16 Jahre alt, getauft und Mit­glied der katho­li­schen Kirche sein und in unserer Gemeinde St. Bonifatius wohnen oder zu ihr in Verbindung stehen. Zur Wahl gehen (aktives Wahlrecht) dürfen schon 14-Jährige. 

Der Pfarrgemeinderat wird alle vier Jahre gewählt.