Unsere Gremien

In unserer Kirchengemeinde gibt es drei Gremien:

 
Kirchenvorstand

Kirchengemeinden sind im rechtlichen Sinne Körper­schaf­ten des öffent­lichen Rechts. Sie sind damit selbst­ständige juristische Personen mit eigenen Rechten und Pflichten. Das Vermögen in den Kirchen­gemeinden wird durch den Kirchen­vorstand (KV) verwaltet, der auch die Kirchen­gemeinde und das Vermögen nach außen vertritt. Er erledigt die Verwaltungs­geschäfte der Pfarr­gemeinde und vertritt sie in rechtlichen Angelegenheiten.

Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat (PGR) steht dem Pfarrer und dem Seelsorgeteam beratend zur Seite. Er setzt sich aus berufenen und gewählten Mitgliedern zusammen.

Ortsausschüsse

In den einzelnen Kirchorten gibt es Ortsausschüsse, die sich um die Belange vor Ort kümmern.