Bekanntmachungen zur Kirchenvorstandswahl

Die Kirchenvorstandswahl findet für die Kirchengemeinde St. Bonifatius statt.

Anders als in den letzten Jahren wird in diesem Jahr der gesamte Kirchenvorstand (KV) neu gewählt – das heißt: Es werden 10 Mitglieder gewählt.

Weitere Informationen über den KV erhalten Sie auf der  

Wer darf bei der KV-Wahl wählen?

Wählen darf, wer getauft, Mitglied der katholischen Kirche ist und seit mindestens 6 Monaten in unserer Pfarrgemeinde wohnt. Das Mindestalter für die Teilnahme an der KV-Wahl beträgt 16 Jahre.

Ob Sie in der Wählerliste unserer Pfarrgemeinde stehen, können Sie bis zum 03.10.2025 im Pastoralbüro einsehen und dort Ihre eigenen eingetragenen personenbezogenen Daten überprüfen.

Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten können in Schriftform mit Begründung an den Wahlvorstand gerichtet werden (bitte an das Pastoralbüro senden). Nach der oben genannten Frist sind Einsprüche nicht mehr möglich.

So können Sie wählen

kirche-waehlen (c) Erzbistum Köln

Am Wahlwochenende werden in unserer Pfarrgemeinde an jedem Kirchort Wahllokale eingerichtet sein.

Jedes Gemeindemitglied kann in einem beliebigen Wahllokal seine Stimme abgeben. Sie sind nicht an das Wahllokal Ihrer Ortskirche gebunden.

Sie können selbstverständlich auch per Briefwahl wählen.