Bekanntmachungen zur Kirchenvorstandswahl

Die Kirchenvorstandswahl findet für die Kirchengemeinde St. Bonifatius statt.

Anders als in den letzten Jahren wird in diesem Jahr der gesamte Kirchenvorstand (KV) neu gewählt – das heißt: Es werden 10 Mitglieder gewählt.

Weitere Informationen über den KV erhalten Sie auf der  

Wahlvorschlag des Wahlvorstandes für die Kirchenvorstandswahl

Wahlvorschlag KV_Aushang (c) kath. Kirchengemeinde St. Bonifatius Düsseldorf

Josef Andree, 64 Jahre, wohnhaft in Hamm, Gärtnermeister

Marcus Andree, 58 Jahre, wohnhaft in Volmerswerth, Sparkassenbetriebswirt

Willi Andree, 65 Jahre, wohnhaft in Hamm, Rentner

Karl-Heinz Becker, 61 Jahre, wohnhaft in Flehe, Gärtner

Dr. Martin Biesenbach, 60 Jahre, wohnhaft in Bilk, Diplomingenieur

Freddy Hilden, 53 Jahre, wohnhaft in Hamm, Gärtner

Heinz-Günther Hintzke, 68 Jahre, wohnhaft in Bilk, Rentner

Dr. Marian Klepper, 53 Jahre, wohnhaft in Bilk, Rechtsanwalt

Volker Kluitmann, 56 Jahre, wohnhaft in Flehe, Bankkaufmann

Heinz-Peter Reingen, 65 Jahre, wohnhaft in Hamm, Speditionskaufmann in Rente 

Andreas Schier, 46 Jahre, wohnhaft in Flehe, Gärtnermeister

 

Ergänzungsvorschläge sind bis zum 03.10.2025 möglich.

Für den Ergänzungsvorschlag sind mindestens 10 Unterschriften von Wahlberechtigten mit Angabe der Namen und der Adresse des Erstwohnsitzes sowie die Einverständniserklärung zur Kandidatur der vorgeschlagenen Person erforderlich. Vordrucke zur Einverständniserklärung sind im Pastoralbüro erhältlich. Die Erklärungen sind den Ergänzungsvorschlägen beizufügen.

Wer darf bei der KV-Wahl wählen?

Wählen darf, wer getauft, Mitglied der katholischen Kirche ist und seit mindestens 6 Monaten in unserer Pfarrgemeinde wohnt. Das Mindestalter für die Teilnahme an der KV-Wahl beträgt 16 Jahre.

Ob Sie in der Wählerliste unserer Pfarrgemeinde stehen, können Sie bis zum 03.10.2025 im Pastoralbüro einsehen und dort Ihre eigenen eingetragenen personenbezogenen Daten überprüfen.

Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten können in Schriftform mit Begründung an den Wahlvorstand gerichtet werden (bitte an das Pastoralbüro senden). Nach der oben genannten Frist sind Einsprüche nicht mehr möglich.

So können Sie wählen

kirche-waehlen (c) Erzbistum Köln

Am Wahlwochenende werden in unserer Pfarrgemeinde an jedem Kirchort Wahllokale eingerichtet sein.

Jedes Gemeindemitglied kann in einem beliebigen Wahllokal seine Stimme abgeben. Sie sind nicht an das Wahllokal Ihrer Ortskirche gebunden.

Sie können selbstverständlich auch per Briefwahl wählen.