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Kirchengemeinden sind im rechtlichen Sinne Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie sind damit selbstständige juristische Personen mit eigenen Rechten und Pflichten. Das Vermögen in den Kirchengemeinden wird durch den Kirchenvorstand verwaltet, der auch die Kirchengemeinde und das Vermögen nach außen vertritt. Er erledigt die Verwaltungsgeschäfte der Pfarrgemeinde und vertritt sie in rechtlichen Angelegenheiten.
Um seine Aufgaben möglichst effektiv zu erledigen und auf mehrere Schultern zu verteilen, hat sich der Kirchenvorstand St. Bonifatius ein Statut und eine Geschäftsordnung gegeben.
Der Kirchenvorstand (KV) in St. Bonifatius besteht aus dem leitenden Pfarrer als geborenem Mitglied und 10 gewählten ehrenamtlichen Gemeindemitgliedern. Alle vier Jahre findet die Wahl zum Kirchenvorstand statt. Zu den Aufgaben des KV zählen im Wesentlichen die Verwaltung des Kirchenvermögens, Verwaltung der Immobilien, Planung von Baumaßnahmen und Personaleinstellungen der Folgedienste wie Mitarbeiter/-innen in den KiTas, Küster und Organisten.
Wer im Kirchenvorstand mitarbeitet, können Sie hier sehen.
Wählen darf, wer getauft, Mitglied der katholischen Kirche ist und seit mindestens 6 Monaten in unserer Pfarrgemeinde wohnt. Das Mindestalter für die Teilnahme an der KV-Wahl beträgt 16 Jahre.
Öffnungszeiten:
| Mo − Fr: | 10.00 − 12.00 Uhr |
| Mi: | 15.00 − 17.00 Uhr |
| Do: | 14.00 − 15.30 Uhr |