Kirchenvorstand

Kirchengemeinden sind im recht­lichen Sinne Körper­schaften des öffent­lichen Rechts. Sie sind damit selbst­ständige juristi­sche Personen mit eigenen Rechten und Pflichten. Das Ver­mögen in den Kirchen­gemeinden wird durch den Kirchen­vorstand verwaltet, der auch die Kirchen­gemeinde und das Vermögen nach außen vertritt. Er erledigt die Verwaltungs­geschäfte der Pfarr­gemeinde und vertritt sie in recht­lichen Ange­legen­heiten.

Um seine Aufgaben möglichst effektiv zu erledigen und auf mehrere Schultern zu verteilen, hat sich der Kirchen­vorstand St. Bonifatius ein Statut und eine Geschäfts­ordnung gegeben.

Was ist der Kirchenvorstand?

Der Kirchenvorstand (KV) in St. Bonifatius besteht aus dem leitenden Pfarrer als geborenem Mit­glied und 10 gewählten ehren­amt­lichen Gemeinde­mit­gliedern. Alle vier Jahre findet die Wahl zum Kirchen­vorstand statt. Zu den Auf­gaben des KV zählen im Wesent­lichen die Ver­waltung des Kirchen­vermögens, Ver­waltung der Immobilien, Planung von Bau­maß­nahmen und Personal­einstellungen der Folge­dienste wie Mit­arbeiter/-innen in den KiTas, Küster und Organisten.

Wer im Kirchenvorstand mitarbeitet, können Sie hier sehen.

Wer darf bei der KV-Wahl wählen?

Wählen darf, wer getauft, Mitglied der katholischen Kirche ist und seit mindestens 6 Monaten in unserer Pfarrgemeinde wohnt. Das Mindestalter für die Teilnahme an der KV-Wahl beträgt 16 Jahre.